Zweck der Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Wolfenbüttel

Die Selbsthilfegruppe bezweckt insbesondere die Förderung der Gesundheitspflege von Menschen, die an chronischen Schlafstörungen als Erkrankung des Atemsystems, insbesondere an dem „Schlafapnoe-Syndrom“ sowie dessen Folgeerkrankungen leiden. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  1. Vermittlung von „Hilfe zur Selbsthilfe“ von Betroffenen für Betroffene und ihre Angehörigen,
  2. Zusammenfassung und Nutzbarmachung der Erfahrungswerte aus der Selbsthilfe für die indikationsspezifische Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Bereich „chronische Schlafstörungen“ als Erkrankungen des Atmungssystems,
  3. Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung der Bevölkerung über das Krankheitsbild chronische Schlafstörungen, insbesondere durch Auftritte bei Veranstaltungen, Informationsstände, Informationsforen und Pressearbeit sowie Herausgabe eigener Informationsschriften.
  4. allgemeine Information und Beratung über soziale Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten (keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes RDG),
  5. Information über die therapeutischen und technischen Möglichkeiten der Krankheitsbewältigung sowie die aktuellen Weiterentwicklungen im Bereich der Behandlung der chronischen Schlafstörungen (keine medizinische Beratung) sowie Ermutigung zur Therapie
  6. nachhaltige Verfolgung von Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Aufklärung und der medizinischen Versorgung durch Einflussnahme insbesondere auf ärztliche Berufsorganisationen, Ver-waltung und Gesetzgebung im gesundheits- und sozialpolitischen Bereich sowie durch Wahrnehmung von Mitwirkungsmöglichkeiten an den Selbsthilfeaktivitäten bzw. in den Gremien der einschlägigen medizinischen Fachgesellschaften und/ oder in der Patientenvertretung),
  7. Entwicklung und Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches zwischen Betroffenen und ihren Angehörigen, Ärzten und weiteren Leistungserbringern in der medizinischen Versorgung,  der Medizintechnik, den Sozialversicherungs- bzw. Sozialleistungsträgern, den Einrichtungen der Selbsthilfe und zwischen den Selbsthilfegruppen,
  8. Durchführung von Schulungen für Betroffene und ihre Angehörigen sowie Selbsthilfegruppen, Beteiligung an Tagungen mit Leistungserbringern in der medizinischen Versorgung, Wissenschaft und Medizintechnik sowie Sozialversicherungs- bzw. Sozial-leistungsträgern,
  9. Durchführung von Veranstaltungen zur Verkehrssicherheit (Sekundenschlaf) und Projekten zur Verbesserung der stationären Versorgung von Schlafapnoepatienten im Krankenhaus (z.B. bei stationären Heilbehandlungen und Operationen).