Sekundenschlaf – die tödliche Gefahr

Jeder vierte Verkehrsunfall wird von Fahrern verursacht, die am Steuer eingenickt sind. Damit ist Müdigkeit die häufigste Unfallursache. Ursache für den Sekundenschlaf ist in vielen Fällen die Erkrankung an einer Form des Schlafapnoe-Syndroms.

Verkehrsexperten gehen davon aus, dass Müdigkeit mindestens 25 Prozent aller Unfälle im Straßenverkehr verursachen. Sie ist somit die häufigste nachweisbare Unfallursache und übertrifft bei weitem die Anzahl der durch Alkohol und Drogen ausgelösten Verkehrs- (und auch) Arbeitsunfälle.

Dennoch gelten Schlafstörungen als Bagatelle und finden beim Arztbesuchen häufig keine große Beachtung. Die Konsequenz ist, dass die Patienten weder ausreichend diagnostiziert noch behandelt werden. So verwundert es nicht, dass weniger als 30 Prozent der Schlafapnoe-Patienten tatsächlich in Behandlung sind.

Gerade im Straßenverkehr ist Schlafapnoe ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Fährt man mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h, so legt man pro Sekunde (im Schlaf) 28 Meter blind und reaktionslos zurück. Deshalb ist ein unbehandelter Apnoiker in keiner Führerscheinklasse zur Teilnahme am Straßen­verkehr zugelassen. Behandelte Apnoiker ­dürfen nur unter der Bedingung regelmäßiger ­Kontrolle ein Kraftfahrzeug führen.

Ist der Sekundenschlaf von Schlafapnoikern die Ursache eines Unfalls, muss die Versicherung zudem nicht zahlen. Bei der Schlafapnoe kommt es während des Schlafes immer wieder zu Atemaussetzern. Die Folgen
des verminderten Sauerstoffgehaltes im Blut sind gravierend. Das Tückische ist, dass die Betroffenen überhaupt nicht wissen, dass sie unter dem Schlafapnoe-Syndrom leiden.

Die Patienten merken nur, dass sie unter chronischer Tagesmüdigkeit, Kopfschmerzen und verminderter Leistungsfähigkeit leiden und die Konzentrations­fähigkeit deutlich nach­lässt, welches das Unfallrisiko durch den „Sekunden­schlaf“ um ein Vielfaches erhöht.

Achtung! Patienten und Autofahrer aufgepaßt:

Ein unbehandelter Schlafapnoiker ist in keiner Führerscheinklasse zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen – behandelte Schlaf­apnoiker nur unter der Bedingung regelmäßiger ­Kontrolle!

Nutzen Sie Ihr Therapiegerät unbedingt regelmäßig! Sollten Sie die Therapie abbrechen, dürfen Sie nicht mehr Auto fahren! Halten Sie Ihre regelmäßigen, überwachten Kontrolluntersuchungen durch Ihren Arzt ein!

Ein Unfall kann jeden treffen – auch ohne den Sekundenschlaf.